Kundmachung

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Kundmachung

 

 

 

Gemäß den Richtlinien für die Förderung der Behebung von Katastrophen-schäden vom Amt der NÖ Landesregierung können Beihilfen bei Schäden durch Hochwasser an landwirtschaftlichen Kulturen (Flurschäden) gewährt werden.

Aufgrund des Hochwassers der Leitha werden Sie deshalb ersucht, die an Ihren Äckern aufgetretenen

 

Hochwasserschäden bis spätesten 18. August 2008

 

mittels einer im Gemeindeamt Hof/Lbg. aufliegenden Schadensmeldung bekannt zu geben.

Diese vorsorgliche Datenerhebung wird, wenn vom Amt der NÖ Landes-regierung Zuschüsse gewährt werden, für die notwendige Antragstellung verwendet.

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Germershausen Hubert