Kindergartenneubau

Der Verwaltungsgerichtshof hat in letzter Instanz des außerordentlichen Rechtsweges alle Beschwerden des Anrainers als unbegründet abgewiesen. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr zulässig. Dem Weiterbau und der Inbetriebnahme mit Schulbeginn 2010/2011 steht somit nichts mehr im Wege.

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