Aufgrund der Erklärung zum Katastrophengebiet können Schäden gemäß den Richtlinien für die Förderung zur Behebung von Katastrophenschäden vergütet werden.
Melden Sie die Schäden sofort formlos bei jener Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Schaden eingetreten ist. Die örtlich zuständige Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.
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