Erhöhte Waldbrandgefahr wegen Trockenheit

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Mit Beschluss der BH Bruck an der Leitha vom 16.04.2018 tritt ab sofort die Waldbrandverordnung (§41 des Forstgesetzes) im gesamten Bezirk Bruck an der Leitha in Kraft. "Im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständern wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten", so die Bezirkshauptmannschaft.