Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Laut ZAMG herrscht stellenweise extreme Waldbrandgefahr (höchste Gefahrenstufe der vierteiligen Skala) in den Bezirken Horn, Hollabrunn, Mistelbach, Gänserndorf, Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land, Mödling, Baden, Bruck/Leitha. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Verordnungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Diese enthalten auf Basis des Österreichischen Forstgesetzes zahlreiche Verbote, um Waldbrände zu verhindern. Dazu zählen etwa das Verbot jegliches Feuer zu entzünden und ein striktes Rauchverbot. Strafen von über € 7.000,-- sind möglich.
Gefahren in einem Waldbrandgebiet - Verhaltenstipps:
· Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten - Eigensicherung geht vor!
· Feuerwehr verständigen - Notruf 122
· Windrichtung, Brand- und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
· Sichtbehinderung durch Rauchschwaden - Gefahr von Desorientierung!
· Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!
Weiter Informationen zur Waldbrandgefahr auf den Seiten der ZAMG unter http://www.zamg.ac.at/cms/de/wetter/wetter-oesterreich/Waldbrand bzw. für Notfälle – Waldbrand (Land NÖ) unter http://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrand.html